Hier finden Sie die wichtigsten Schritte vom ersten Informationsgespräch mit uns bis hin zum Zusammenleben mit einer Gastfamilie kurz zusammengefasst. Gerne können Sie uns auch persönlich dazu ansprechen.
Der Landschaftsverband Westfalen Lippe zahlt der Gastfamilie ein monatliches Betreuungsgeld.
Sie erhalten in der Regel eine Grundsicherung vom örtlichen Sozialhilfeträger oder Bürgergeld vom Jobcenter, davon zahlen Sie der Gastfamilie einen festen monatlichen Betrag für Kost. Sie erhalten vom örtlichen Sozialhilfeträger oder Jobcenter Kosten der Unterkunft (KdU), diesen Betrag zahlen Sie an die Gastfamilie aus.
Sie beziehen Rente (Altersrente, Erwerbsminderungsrente) oder Arbeitseinkommen? Dann sprechen Sie uns im persönlichen Gespräch an.
Die Gastfamilien leben sowohl ländlich als auch städtisch und stellen mindestens ein eigenes Zimmer zur Verfügung sowie Gemeinschaftsräume.
Im Infogespräch mit uns geben Sie Ihre Wünsche zum Wohnen an, die wir dann bei der Vermittlung berücksichtigen.
Wir vermitteln Gäste zu Gastfamilien in OWL in einem Umkreis von einer Stunde Fahrzeit um den Bürostandort in Bielefeld Bethel.
Im Infogespräch mit uns geben Sie Ihre Wünsche zum Wohnort an, die wir dann bei der Vermittlung berücksichtigen.
Uns ist es wichtig, dass Sie und die Gastfamilie so gut wie möglich zusammenpassen – daher nehmen wir uns Zeit für die Vermittlung. Ein konkreter Zeitpunkt zum Einzug nach Anfrage kann daher nicht genannt werden.
Welche Unterstützung Sie von uns erhalten ist sehr individuell, orientiert an Ihrem Bedarf und Ihren Zielen. Beides werden wir in gemeinsamen Gesprächen erheben.
Im Laufe der Begleitung können wir beides regelmäßig überprüfen und anpassen. Die Begleitung erfolgt personenzentriert und bedarforientiert.
Des Weiteren beraten wir individuell und situativ die Gastfamilien, um ein optimales Zusammenleben zu ermöglichen.