Hier finden Sie die wichtigsten Schritte vom ersten Informationsgespräch mit uns bis hin zum Zusammenleben mit einem Gast kurz zusammengefasst. Gerne können Sie uns auch persönlich dazu ansprechen.
Der Kostenträger zahlt an Sie eine monatliche, steuerfreie Betreuungspauschale.
Von Ihrem Gast erhalten Sie einen festen monatlichen Betrag für Kost und Unterhalt (in der Regel 65% des aktuellen Bürgergeldsatzes) sowie Unterkunft (abhängig vom örtlichen Sozialhilfeträger oder Jobcenter).
Sie erhalten von uns:
Wir unterstützen bei bürokratischen Fragestellungen
Ihnen wird Wertschätzung, Akzeptanz, Respekt und Interesse geschenkt.