Hier finden Sie die wichtigsten Schritte vom ersten Informationsgespräch mit uns bis hin zur Umwandlung von einer Pflege- zur Gastfamilie kurz zusammengefasst. Gerne können Sie uns auch persönlich dazu ansprechen.
Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sind Sie i.d.R. vom Jugendamt als Pflegefamilie eingesetzt und finanziert. Die fachliche Begleitung erfolgt über einen Kinderpflegedienst.
Die Kinder- und Jugendhilfe endet i.d.R. mit Volljährigkeit des Pflegekindes, nach Beendigung der Schul-/ Ausbildungszeit oder mit Vollendung des 21. Lebensjahres.
Wenn Sie und Ihr Pflegekind weiterhin zusammenleben wollen und Ihr Pflegekind eine oder mehrere Beeinträchtigungen hat, die einen Eingliederungshilfebedarf begründen, dann kann eine weitere fachliche Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem neunten Sozialgesetzbuch durch das Betreute Wohnen in Familien erfolgen.
Umwandlung bedeutet in diesem Fall die Änderung der Hilfeform von Kinder- und Jugendhilfe zur Eingliederungshilfe.
Sie bieten Ihrem ehemaligen Pflegekind bereits seit längerer Zeit ein liebevolles und wertschätzendes Zuhause. Sie sind Experte und Expertin für Ihr Pflegekind. Diese Expertise schätzen wir und auf dieser bauen wir auf.
Ihre Aufgaben bleiben gleich oder zumindest ähnlich. Hinzu kommen möglicherweise die Themen Verselbstständigung, Ablösung und berufliche/ wohnliche Perspektive. Diesen Weg gestalten wir gerne gemeinsam mit Ihnen.
Die regelmäßige fachliche Begleitung bleibt Ihnen erhalten, die Intervalle ändern sich gegebenenfalls. Im Betreuten Wohnen in Familien werden Sie und/ oder Ihr Pflegekind alle drei bis vier Wochen einen Gesprächstermin mit Ihrer Bezugsbetreuung haben, bei Bedarf öfter.
Vom Kostenträger erhalten Sie eine steuerfreie monatliche Betreuungspauschale, derzeit in Höhe von 1.003,91€.
Die Leistungen werden nun nicht mehr von einem Kostenträger getragen, sondern aufgeteilt.
Der Kostenträger der Eingliederungshilfe zahlt an Sie ein monatliches, steuerfreies Betreuungsgeld.
Von Ihrem Gast (ehemaliges Pflegekind) erhalten Sie einen festen monatlichen Betrag für Kost und Unterhalt (in der Regel bei Vollversorgung 65% des aktuellen Bürgergeldsatzes) sowie für die Unterkunft (die Höhe ist abhängig vom örtlichen Sozialhilfeträger oder Jobcenter).
Die Einzelheiten klären wir gerne in einem persönlichen unverbindlichen Informationsgespräch. Sprechen Sie uns dazu an.
Sie erhalten von uns: